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Wir beraten Sie im Rahmen des gesetzlichen Beratungsbefugnis nach §4 Nr. 11 St.BerG, wenn Sie:

  • ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Rente, Unterhalt oder Vermietung erzielen,


  • nicht gewerblich oder selbständig sind.


Ob Sie einfach Klarheit über Ihre Steuererklärung wollen oder das Optimum aus Ihrer Rückerstattung holen möchten- wir sind für Sie da!